REPRESSION

Jahrhundert-Hype-Blog                                   Oktober 2020
Referenden gegen Covid-19-Gesetz und Antiterrorgesetz
- beide vom Schweizer Stimmvolk angenommen.


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Ausnahmezustand, Zwangsmassnahmen

  Das Covid-19-Gesetz ist
  notfallmässig in Kraft, das
  Referendum wurde er-
  griffen, damit der Notstand
  und die Notrecht-Kompe-
  tenzen des Bundesrats
  und der Kantonsregie-
  rungen nicht gesetzlich
  verankert werden und
  keine Impfobligatorien
  verfügt werden können.

  Die Gegner*innen stehen
  der medizinischen Beur-
                                                        teilung des Bunds kritisch gegenüber und finden die Massnahmen und die Notstands-kompetenzen des Bunds und der Kantone undemokratisch, falsch und übertrieben: «Es gibt keine Seuche, die eine Ver-längerung des Notrechts erfordert», hält das Argumentarium von Notrecht-Referendum.ch fest. Die im Gesetz festgeschrie-benen Subventionen für die Mainstreammedien, die mit aus dem Zusammenhang gerissenen Fallzahlen Panik verbreiten, werden abgelehnt: «Kein Steuergeld für Pandemiepropa-ganda.»

Langfristig schädliche RNA-Impfstoffe
Ein Obligatorium mit im Schnellverfahren mangelhaft geprüften und möglicherweise langfristig schädlichen, die Genstruktur der Zellen verändernden Impfstoffen werde mit dem Gesetz mög-lich, lautet ein weiteres Argument: «Die Conterganfalle könnte wieder zuschnappen.» Christoph Pfluger, Herausgeber der Zeitschrift «Zeitpunkt» engagiert sich für das Referendum und sagt zu den RNA-Impfstoffen: «Es gibt ein Verbot von gentech-nisch veränderten Lebensmitteln. Wenn wir das nicht essen sollen, warum sollen wir es uns dann injizieren?».

Bundesrat verharmlost
«Das Gesetz betrifft die Gesundheitsversorgung, den Arbeit-nehmerschutz, den Ausländer- und Asylbereich, die Entschä-digung des Erwerbsausfalls und die Arbeitslosenversicherung; es sieht justizielle, verfahrensrechtliche, gesellschaftsrecht-
liche und insolvenzrechtliche Massnahmen vor; zudem wer-
den rechtliche Grundlagen für Massnahmen im Kultur- und Medienbereich geschaffen», fasste der Bundesrat in der Bot-schaft zu Handen des Parlaments verharmlosend zusammen.

Heimquarantäne bei Verdacht
Zwangsmassnahmen sind im Covid-19--Gesetz und vor allem im Epidemiengesetz von 2016 festgehalten. Die eidgenöss-ischen und kantonalen Ausnahmezustands-Kompetenzen für Contact Tracing, Heimquarantäne, Spitalisolation, Zwangs-behandlung und Einschränkung der Reisefreiheit und des Versammlungs- und Demonstrationsrechts gleichen den Be-stimmungen im neuen Anti-Terrorgesetz über Kontaktverbot, Hausarrest, behördliche Meldepflicht, Ausreise- und Rayon-verbot, Inhaftierung auf Verdacht (meistens ohne richterliche Kontrolle) im neuen Antiterrorgesetz. Das Referendum läuft, siehe Text rechts.

Maskenobligatorium ohne legale Grundlage
Pikant: Bundesrat Berset hat kürzlich zugegeben, das Mas-kenobligatorium habe keine legale Grundlage, weder im Epi-demien- noch im Covid-19-Gesetz. Deshalb stösst es den Coronakritiker*innen sauer auf, dass trotzdem grosser insti-tutioneller und medialer Druck ausgeübt wird und Bussen
angedroht und verhängt werden.

Zweite Verlängerung wird einfacher
Da seine Ausnahmezustand-Kompetenzen Ende Jahr ablaufen, pressierte es dem Bundesrat. Das Parlament folgte seinem Begehren, das Gesetz bereits in der Herbstsession zu verab-schieden und sofort dringlich in Kraft zu setzen. Zwar ist es bis Ende 2021 befristet, doch wenn ein solches besteht, wird es dann einfacher für das Parlament, es – alle Jahre oder gleich
für mehrere Jahre - zu verlängern. Die aufwändige Vernehm-lassung fällt weg, für die Gegner*innen wird es sehr mühselig, immer wieder Unterschriften gegen dasselbe Gesetz zu sammeln.

Dämonisierung und Abdrängen
Das Zustandekommen des Referendums ist nicht unmöglich, aber schwierig, da die Leitmedien wenig und nur ablehnend darüber berichten. Kritik am Gesetz ist deshalb praktisch nur
im Internet zu finden. Die «Freundinnen und Freunde der Ver-fassung» und der «Zeitpunkt» vernetzten bereits während der Herbstsession den Widerstand per E-Mail, youtube und Face-book. Laut Notrecht-Referendum.ch stehen bereits 30 000 Unterstützer*innen hinter dem Referendum. Ein Zustande-kommen oder noch mehr ein Achtungsresultat bei der Abstim-mung wäre ein Erfolg und würde die Dämonisierung und das Abdrängen der Gegner*innen in die rechtsextreme und sektie-rerische Ecke relativieren und ihre Argumente stärker ins kol-lektive Bewusstsein bringen.

Die Referendumsfrist läuft bis zum 14. Januar 2021.
Referendumsbögen bis spätestens 25. November 2020 zurücksenden an «Freunde der Verfassung», 3000 Bern.

©Text Damian Bugmann 2020

Link Unterschriftenbögen mit Argmentarium
deutsch, französisch und italienisch:

covid-19-Referendum.ch

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                     Referendum gegen das Antiterrorgesetz:

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                      Unterschreiben bei   WeCollect

«Verbreitung von Furcht und Schrecken»

Parteien und Organisationen ergreifen das Referendum gegen das neue Terrorismus-Gesetz. Das Referendums-komitee äussert grundlegende rechtsstaatliche Bedenken am radikalen Gesetz und verweist auf die Kritik der UNO und von sechzig Schweizer Rechtsprofessor*innen.
Es könnte auch gegen bisher legalen politischen Akti-vismus angewendet werden, zum Beispiel den Widerstand gegen die Pandemiemassnahmen.

Die meisten der vorgesehenen Massnahmen sollen ohne Beweise auf blossen Verdacht hin angeordnet werden können. Kontaktverbote, Hausarrest, behördliche Meldepflicht, Ausreise- und Rayonverbote sollen die Grundrechte und die Freiheit des Einzelnen schwer einschränken. Ein Komitee bestehend aus Juso, Jungen Grünen, Jungen Grünliberalen, Piratenpartei und Chaos Computer Club Schweiz trägt das Referendum.

Kantonale Polizeigesetze bereits verschärft
Der bürgerliche Staat traut seinen Bürger*innen nicht über den Weg: Überwachung, Einschränkung und Inhaftierung von mehr oder weniger Verdächtigen ist im Trend. Terrorismusgesetze wurden bereits verschärft. Begründet werden die Gesetzesver-schärfungen jeweils mit dem zunehmenden rechtsextremen und islamistischen Terror und der Möglichkeit der zeitgemässeren und effizienteren Polizeiarbeit. Angewendet werden diese neuen Repressionsgesetze meist gegen linke Aktivist*innen.

Eifrig verschärften im vergangenen Jahr nationale Behörden, schweizerische Kantone und deutsche Bundesländer ihre Poli-zeigesetze mit nicht grundrechtskonformen Bestimmungen wie Verfügung von Massnahmen ohne richterliche Bewilligung, ver-dachtsunabhängige Hausdurchsuchungen und Freiheitsbe-schränkungen. Bayern profilierte sich als avantgardistischer Scharfmacher, führte die vage Kategorie der «Gefährder» ein und hat jetzt ein Polizeigesetz ähnlich wie im faschistischen deutschen Reich.

Wer nichts zu verbergen hat ....
Die neuen Polizeigesetze wurden dem obrigkeitsgläubigen Stimmvolk mit der Formel schmackhaft gemacht, wer nichts zu verbergen habe, habe nichts zu befürchten, unkontrollierte  Poli-zeikompetenzen richteten sich nur gegen Chaot*innen, Asozia-le, Terrorist*innen und das organisierte Verbrechen.
Das total revidierte Polizeigesetz des Kantons Bern wurde Anfang 2019 nach erfolgreichem Referendum an den Urnen angenommen. Auf eine Beschwerde von Menschenrechtsor-ganisationen und Privatpersonen hin wurde es allerdings ein Jahr später vom Bundesgericht korrigiert. Es hob die Rege-lungen zur Wegweisung und automatischen Strafandrohung bei illegalem Campieren (die sich vor allem gegen Fahrende richten sollten) sowie die Bestimmung zum Einsatz von technischen Überwachungsgeräten durch die Kantonspolizei auf. Die Über-wachung ohne vor- oder nachherige gerichtliche Überprüfung, ohne konkreten Verdacht und wenn noch gar keine Straftat verübt worden ist, musste ebenfalls gestrichen werden – wird aber vom eidgenössischen Terrorismusgesetz trotzdem wieder aufgenommen. An der Bestrafung durch Kostenüberwälzung
bei Nachtruhestörung, Veranstaltungen und Demonstrationen im bernischen Polizeigesetz wollte das oberste Gericht nicht rütteln, um den Abschreckungseffekt beizubehalten.

Hausarrest bei Verdacht
«Der Hausarrest als Form des Freiheitsentzugs verstösst gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK), auch wenn dieser gerichtlich angeordnet wird», hält das Referendumskomitee fest. «Für einen Verdacht reicht das Bestehen von ‹Anhaltspunkten›, dass die betroffene Person ‹eine terroristische Aktivität ausüben wird›, unter anderem durch die ‹Verbreitung von Furcht und Schrecken›», schreibt die Unterschriften sammelnde Organisation WeCollect.ch in ihrem Argumentarium, «potentiell könnte auch bisher legaler politischer Aktivismus darunter subsumiert werden.» Die Verschärfung der Terrorgesetze dienen der besseren, auch digitalen, Beherrschbarkeit der Bürger*innen und gehen Hand
in Hand mit der Verschärfung der Coronamassnahmen, die
das soziale Leben immer mehr einschränken überwachen und registrieren, Menschen in Homeoffice, Heimquarantäne und Spitalisolation schicken und damit Austausch und politische Aktivitäten zunehmend erschweren (siehe auch Text links).

Scharfe Kritik der UNO
Die im eidgenössischen Terrorismusgesetz vorgesehenen freiheitsbeschränkenden Massnahmen mit Ausnahme des Hausarrests sollen nicht wie üblich von einem Gericht, sondern von der Bundespolizei selbst auf blossen Verdacht hin ange-ordnet werden. Die Massnahmen sollen auch gegen Kinder ab 12 Jahren (respektive ab 15 bei Hausarrest) ausgesprochen werden können.
Unter anderem dieser Verstoss gegen die UNO-Kinderrechts-konvention und brachte der Schweiz scharfe Kritik der UNO ein. «Keine unserer Empfehlungen in unserem 16-seitigen offiziellen Brief an den Bundesrat wurden in der Gesetzesvorlage berück-sichtig», betonten die zuständigen UN-Menschenrechtsexperten Ende Mai. «Der Bundesrat gab keine befriedigende Antwort auf unsere Einwände gegen die Unvereinbarkeit der Vorlage mit den Menschenrechten und mit der optimalen Vorgehensweise
in Sachen internationale Antiterror-Massnahmen.»

Risiken der Null-Risiko-Politik
Der in der Gesetzesarbeit ebenfalls nicht berücksichtigte, sie-benseitige Offene Brief von sechzig Schweizer Rechtspro-fessor*innen an Bundesrat und Parlament hält fest, dass poli-zeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus unbe-dingt menschenrechts- und verfassungskonform zu sein haben. Die heftige Kritik von internationalen Institutionen, Menschen-rechtsorganisationen und Vertretern*innen der akademischen Forschung seien keine «politische Stellungnahmen» oder «persönliche Meinungen», sondern «das Ergebnis ernsthafter und vertiefter juristischer Analysen». Staatliches Handeln in diesem Bereich habe «in Anbetracht der inhärenten Risiken einer ‹Null-Risiko-Politik› mit grösster Vorsicht zu erfolgen.»

Die Referendumsfrist läuft bis zum 13. Januar 2021.


©Text Damian Bugmann 2020

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Links:



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