MASKEN

Jahrhundert-Hype-Blog                                  November 2020
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                                                                                       Foto: Netzfund


Maske anziehen!

- Nein, Hirn einschalten!

Hygienemassnahmen sind
- Repressionsmassnahmen


Zwang

Virenphobie
Hygieneneurose

Kontrollzwang
Angststörung

Panikpolitik
Maskensekte
Pandemiefaschismus




Zuspitzung

Furcht und Elend
hinter Masken

Erzwungene Komplizenschaft
mit Konzernmafias gekauften
Regierungen und Medien


Atemnot

Gesichtsvermummung
führt zu Atemnot
Rückenkrümmung
und Verdummung

Maske tragen?
- ich bin weder abergläubisch
noch obrigkeitshörig!

Maulkorb tragen?
- ich bin weder tollwütig
noch gemeingefährlich!


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Links:

Covid-19-Gesetz, Terrorgesetz

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Masken als eines von vielen Folterinstrumenten im US-Konzen-trationslager Guantanamo Bay.
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Nötigung

Zwei Polizeibeamte (P. + P.) sprechen in der Innenstadt jemanden (J.) an, der trotz Maskenobligatorium des Bun-desrats keine Gesichtsmaske trägt.

P.: Hallo Mössiö! – Ja, Sie! Bitte ziehen Sie Ihre Maske an!

J.: Moment, halten Sie bitte Abstand. Was dürfen Sie unterneh-men, wenn ich keine Maske anziehe?

P.: Es herrscht hier laut den letzten Verfügungen des Bundes-rats eine Maskenpflicht, und wir sind verpflichtet, für die Einhal-tung zu sorgen.

J.: Mit welchen Mitteln?

P.: Kommen sie der Aufforderung nicht nach, nehmen wir den Tatbestand und die Personalien auf und geben sie dem Einzel-richter weiter.

J.: Dazu haben Sie nicht die Kompetenz, hat man Ihnen das nicht gesagt?

P.: Machen Sie bitte keine Umstände und zeigen Sie Ihren Ausweis. (geht einen Schritt auf ihn zu)

J.: Stopp, halten Sie Abstand! (geht einen Schritt zurück)
Und hören Sie mir zu.

Bundesrat Berset gab Ende Oktober zu, dass die Maskenpflicht keine gesetzliche Grundlage hat, weder im schweizerischen Epidemiengesetz von 2016 noch im Covid-19-Gesetz von 2020.
Ich habe mehrere medizinische und nicht medizinische Gründe, keine Gesichtsverhüllung zu tragen.

P.: Wenn Sie ein medizinisches Attest haben, zeigen Sie es!

J.: Zitat Dr. jur. Heinz Raschein: Es gibt keinen gesamtschwei-zerisch oder kantonal gültigen Erlass, der bestimmt, wer zu Attestprüfungen befugt ist. Die SBB haben öffentlich erklärt, dass sie laut Personenförderungsgesetz weder dazu berechtigt sind, Atteste zu prüfen, noch Passagiere, die keine Maske tra-gen, aus dem Zug zu weisen.

P.: Wir sind nicht die SBB. Und jetzt kommen Sie sicher noch
mit der Verfassung!

J.: Noch einmal Dr. Raschein: Maskenpflichten verstossen gegen  Artikel 5 und 9 der Bundesverfassung: Verhältnismässigkeitsgebot und Willkürverbot. Sie verlangen, dass Bundesrat und Kantonsregierungen beweisen, dass Massnahmen notwendig sind. Vermutungen genügen nicht.

P.: Selbstverständlich gibt wissenschaftliche Beweise. Und wir haben unsere Anweisungen.

J.: Positive Testergebnisse mit den völlig unwissenschaftlichen PCR-Tests sind keine Beweise für eine Infektion mit einem Co-vid-19-Virus, nicht einmal Hinweise. Und es ist in der Fachwelt und in der Öffentlichkeit hinlänglich bekannt, dass dieses Virus von der Biomedizin noch gar nie identifiziert oder isoliert wurde.

P.: Uns geht langsam die Geduld aus!

J.: Weiter verstösst die Maskenpflicht gegen die in der Bundes-verfassung in den Artikeln 7 bis 10 festgehaltenen Menschen-rechten, die Regierungen auch in Notlagen einhalten müssen: Völkerrecht steht über Notrecht.

P.: Hören Sie auf zu schwafeln und tun Sie, was wir von Ihnen verlangen!

J: Angesichts der von mir eben dargestellten Rechtslage er-füllen Sie den Straftatbestand der Nötigung gemäss Artikel 181 Strafgesetzbuch, der mit Geldstrafe oder Gefängnis bestraft werden muss, weil Sie mir gegenüber eine Maskenpflicht durchsetzen wollen oder ein medizinisches Attest kontrollieren wollen, also Handlungen vornehmen, die keine legale Grund-lage haben und nicht in Ihrer Kompetenz liegen.

P.: Wir bestehen auf das Tragen der Maske oder darauf, ihr Attest zu sehen, und damit kommen wir Ihnen weit entgegen.

J.: (zeigt ihnen ein bedrucktes Blatt): Hier ist mein Sach- und Rechtsattest, das die rechtliche Situation schriftlich festhält. Bestehen Sie auf der Maskenpflicht, machen Sie sich der Nötigung schuldig gemäss Artikel 181 Strafgesetzbuch und müssen die Personalien und Angaben rechts unten, sehen Sie, hier, ausfüllen. Dann unterzeichnen wir beide das Dokument.

P. und P.: (das Blatt scheint ihnen zu heiss, sie wollen es nicht anfassen und schauen einander ratlos und fragend an)

©Text Damian Bugmann 2020